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Die elektronische Patientenakte heißt kurz ePA.
Sie speichert Ihre medizinischen Informationen digital.
Sie gehört Ihnen persönlich.
Mit der ePA können Sie gesundheitsdaten teilen.
Zum Beispiel mit Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken.
Sie bestimmen selbst, wer Ihre Daten sieht.
Das Ziel der ePA ist:
Seit dem 15. Januar können alle Versicherten die ePA nutzen.
Wer nicht will, kann der Nutzung widersprechen.
Seit April haben Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA.
Ab dem 1. Oktober 2025 müssen alle die ePA benutzen.
Das schreibt ein Gesetz vor.
Mit der ePA wird Ihr Gesundheitsdaten-Austausch leichter.
Das bringt Vorteile:
Das Gesundheitssystem wird moderner und effizienter.
Alle medizinischen Einrichtungen arbeiten besser zusammen.
Das hilft, die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern.
Sie können den Text vom Ministerium lesen:
Elektronische Patientenakte – Pressemitteilung
Die elektronische Patientenakte wird ab 2025 Pflicht.
Das sorgt für bessere medizinische Versorgung überall.
Sie können selbst entscheiden, wer Ihre Daten sieht.
So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheit.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 12:33 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.