
Elektronische Patientenakte wird Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Praxen und Krankenhäuser in Deutschland die ePA nutzen, um medizinische Daten digital auszutauschen und die Behandlung zu verbessernAb dem 1. Oktober 2025 sind Praxen, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Die ePA ermöglicht eine digitale Speicherung und den sicheren Austausch medizinischer Daten, um die Behandlungsqualität zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Seit Januar 2024 steht sie allen Versicherten offen, wobei diese der Nutzung jederzeit widersprechen können. Die flächendeckende Einführung soll die Effizienz und Transparenz im Gesundheitswesen nachhaltig steigern.