Übersetzung in Einfache Sprache

Bundesrat will Neues zum Alkoholkonsum von Jugendlichen

Der Bundesrat hat am Freitag eine wichtige Forderung gemacht.

Er will eine Ausnahme im Jugendschutzgesetz abschaffen.

Diese Ausnahme erlaubt 14- und 15-Jährigen, Alkohol zu trinken.

Das Trinken ist nur erlaubt, wenn eine erwachsene Person dabei ist.

Diese Person muss sorgeberechtigt sein. Das heißt, sie kümmert sich offiziell um das Kind.


Was steht im Jugendschutzgesetz?

Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche.

Es sagt zum Beispiel, ab wann Jugendliche Alkohol trinken dürfen.

Zurzeit dürfen 14- und 15-Jährige mit einem Erwachsenen Alkohol trinken.

Diese Regel ist aber umstritten.


Was will der Bundesrat?

Der Bundesrat will diese Alkohol-Ausnahme abschaffen.

Er fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz zu ändern.

Das Ziel ist:

  • Besseren Schutz für Jugendliche.
  • Weniger Alkohol für junge Menschen.

Warum ist das wichtig?

Alkohol kann Jugendlichen schaden.

Er beeinflusst die Gesundheit negativ.

Die Begleitung durch Erwachsene schützt nicht immer ausreichend.

Viele Menschen denken deshalb, Alkohol soll für Jugendliche verboten sein.


Diskussion in der Öffentlichkeit

Es gibt zwei Meinungen:

  • Einige sagen, Erwachsene sorgen schon für verantwortungsvolles Trinken.
  • Andere meinen, Alkohol ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten.

Auch die Rolle der Sorgeberechtigten wird gefragt.


Was passiert als Nächstes?

Die Bundesregierung entscheidet über die Änderung.

Wenn die Ausnahme gestrichen wird, ändert sich die Regel zum Alkoholkonsum.

Das wird ein starkes Signal für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sein.


Das ist das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz schützt Minderjährige in Deutschland.

Es regelt zum Beispiel:

  • Ab wann Jugendliche Alkohol kaufen und trinken dürfen.
  • Wann Jugendliche bestimmte Veranstaltungen besuchen dürfen.

Sie können die ganze Pressemitteilung hier lesen:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Heute um 12:33 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Landesredaktion MV
L
Landesredaktion MV

Umfrage

Soll die Ausnahme im Jugendschutzgesetz für das "begleitete Trinken" von 14- und 15-Jährigen komplett gestrichen werden?
Ja, Alkohol unter 16 gehört strikt verboten, auch mit Begleitung
Nein, verantwortungsvolles Begleiten fördert einen gesunden Umgang mit Alkohol
Lieber strengere Aufklärung statt Verbote – das klappt besser
Alkohol ist tabu – egal ob mit oder ohne Erwachsene