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Der Bundesrat hat am Freitag eine wichtige Forderung gemacht.
Er will eine Ausnahme im Jugendschutzgesetz abschaffen.
Diese Ausnahme erlaubt 14- und 15-Jährigen, Alkohol zu trinken.
Das Trinken ist nur erlaubt, wenn eine erwachsene Person dabei ist.
Diese Person muss sorgeberechtigt sein. Das heißt, sie kümmert sich offiziell um das Kind.
Das Jugendschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche.
Es sagt zum Beispiel, ab wann Jugendliche Alkohol trinken dürfen.
Zurzeit dürfen 14- und 15-Jährige mit einem Erwachsenen Alkohol trinken.
Diese Regel ist aber umstritten.
Der Bundesrat will diese Alkohol-Ausnahme abschaffen.
Er fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz zu ändern.
Das Ziel ist:
Alkohol kann Jugendlichen schaden.
Er beeinflusst die Gesundheit negativ.
Die Begleitung durch Erwachsene schützt nicht immer ausreichend.
Viele Menschen denken deshalb, Alkohol soll für Jugendliche verboten sein.
Es gibt zwei Meinungen:
Auch die Rolle der Sorgeberechtigten wird gefragt.
Die Bundesregierung entscheidet über die Änderung.
Wenn die Ausnahme gestrichen wird, ändert sich die Regel zum Alkoholkonsum.
Das wird ein starkes Signal für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sein.
Das Jugendschutzgesetz schützt Minderjährige in Deutschland.
Es regelt zum Beispiel:
Sie können die ganze Pressemitteilung hier lesen:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 12:33 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.