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Bundesrat will Ausnahmeregel beim Jugendschutz kippen

Strengere Alkoholgesetze für 14- und 15-Jährige ohne begleitetes Trinken in der Öffentlichkeit

Der Bundesrat fordert die Abschaffung der Ausnahme im Jugendschutzgesetz, die 14- und 15-Jährigen begleitetes Trinken in der Öffentlichkeit erlaubt. Ziel ist ein strengerer Schutz Jugendlicher vor Alkoholmissbrauch durch eine klare Regelung ohne Ausnahmen. Die Debatte dreht sich um die Wirksamkeit der Begleitung Erwachsener und die generelle Altersgrenze für Alkohol. Die Bundesregierung steht nun vor der Entscheidung, die Gesetzesänderung umzusetzen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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