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Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) informiert Sie.
Es gibt eine wichtige Änderung bei acht Windkraftanlagen im Gebiet Sehlsdorf I.
Diese Änderung wurde im Rahmen eines offiziellen Bescheids veröffentlicht.
Der Bescheid basiert auf einer Umwelt-Regelung namens § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV.
9. BImSchV bedeutet:
Der Bescheid trägt die Nummer B60/25 und ist vom 17. November 2025.
Sie können diesen Bescheid und weitere Dokumente online lesen.
Die Änderung betrifft insgesamt acht Windräder im Windpark Sehlsdorf I.
Der Bescheid beschreibt genau, was geändert wird.
Auf der Webseite vom Staatlichen Amt finden Sie alle Details und Anhänge.
Die Bekanntmachung sorgt für Transparenz. Das heißt:
Zwei Anhänge mit wichtigen Informationen stehen online bereit.
Die Änderung hat Auswirkungen auf:
Das Gesetz sorgt dafür, dass alle Interessen berücksichtigt werden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Sie helfen Ihnen gern weiter.
Diese Bekanntmachung ist der Beginn einer neuen Phase.
Sie fördert Bürgerbeteiligung und Offenheit bei Windkraft-Projekten.
Informieren Sie sich und beteiligen Sie sich, wenn Sie möchten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Website des StALU Westmecklenburg
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 00:00 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.