Änderung bei acht Windkraftanlagen in Sehlsdorf I

StALU Westmecklenburg veröffentlicht Änderungsbescheid – Bürger können Stellungnahmen einreichen

Änderung von acht Windkraftanlagen im Windpark Sehlsdorf I

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat am 17. November 2025 einen Änderungsbescheid für acht Windkraftanlagen im Windpark Sehlsdorf I veröffentlicht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 21a Abs. 1 der 9. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV) und dient der Transparenz im Genehmigungsverfahren.

Interessierte können sich auf der Website des Amtes über Details und Anhänge zum Bescheid informieren sowie Stellungnahmen abgeben. Die Änderung wird unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte geprüft, um alle betroffenen Interessen einzubeziehen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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