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Der Bundesgerichtshof prüft aktuell einen wichtigen Fall. Es geht um die Speicherung von Daten bei Auskunfteien wie der Schufa.
Die Frage ist: Darf die Schufa Daten zu Insolvenzen noch drei Jahre speichern?
Insolvenz bedeutet, wenn jemand seine Schulden nicht mehr zahlen kann.
Das offizielle Insolvenzportal löscht diese Daten schon nach sechs Monaten.
Diese Entscheidung betrifft Millionen Menschen in Deutschland.
Die Dauer der Datenspeicherung kann schwerwiegende Folgen haben.
Ein schlechter Eintrag bei der Schufa kann zum Beispiel beeinflussen:
Viele Menschen bekommen deshalb Probleme.
Kay Gottschalk von der AfD sagt:
Er fordert klare Regeln.
Gottschalk erklärt:
Er betont, dass die Speicherung Familien, Selbständige und Mieter betrifft.
Gottschalk sagt weiter:
Die Schufa sammelt Informationen über die Kreditwürdigkeit von Personen.
Banken oder Vermieter nutzen diese Daten, um Risiken besser einzuschätzen.
Das Verfahren zeigt:
Das Urteil des Bundesgerichtshofs steht noch aus.
Das Thema Datenschutz und Datenspeicherung bleibt wichtig.
Datenschutzexperten und Verbraucher fordern faire und klare Regeln.
Die Pressestelle der AfD, Sprecher: Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel, steht für Fragen bereit.
Bleiben Sie informiert über Entwicklungen bei Datenschutz und Verbraucherschutz.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Volksstimme
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Veröffentlicht am: Heute um 06:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.