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Bundesgerichtshof entscheidet über Schufa-Datenspeicherung

Verhandlung zur zulässigen Speicherdauer von Insolvenzdaten könnte Millionen Bürgern mehr Fairness bei Bonitätsprüfungen bringen

Vor dem Bundesgerichtshof wird über die zulässige Speicherdauer personenbezogener Daten aus Insolvenzverfahren durch Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa verhandelt. Während die Schufa Daten bis zu drei Jahre speichert, löscht das amtliche Insolvenzportal sie nach sechs Monaten. Das Ergebnis betrifft Millionen Bürger, deren wirtschaftliche Bonität davon abhängt.

Speicherpraktiken und Kritik

Kritiker bemängeln, dass lange gespeicherte negative Einträge bei der Schufa Betroffene bei Krediten oder Mietverträgen benachteiligen können. Kay Gottschalk von der AfD fordert klare gesetzliche Vorgaben zur Begrenzung der Speicherdauer und mehr Transparenz, um Fairness und Datenschutz zu gewährleisten.

Bedeutung für Verbraucher

Das Verfahren zeigt, wie wichtig eine regulierte und faire Datenverarbeitung ist, um Betroffenen einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen. Eine verbindliche gesetzliche Regelung wird als notwendig erachtet, um Vertrauen in Wirtschaft und Rechtsstaat zu stärken.

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