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Die AfD hat am 21. August 2025 eine wichtige Nachricht veröffentlicht.
Es geht um ein Verfahren gegen die Partei.
Am 22. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.
Das Gericht ließ keine Revision mehr zu.
Revision bedeutet: Man kann keine neue Gerichtsentscheidung beantragen.
Die AfD will das nicht akzeptieren.
Darum hat die Partei eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Ein Verdachtsfall heißt:
Es gibt Hinweise auf verfassungsfeindliche Dinge.
Aber es gibt noch keinen sicheren Beweis.
Im Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz die Partei überwachen.
Das bedeutet, sie können die Partei genauer beobachten.
Die Partei sagt:
Das Gericht hat Grundrechte verletzt.
Grundrechte sind wichtige Rechte für alle Menschen.
Zum Beispiel die Meinungsfreiheit.
Die AfD meint:
Legale Äußerungen wurden falsch bewertet.
Sie seien zu Unrecht verfassungsfeindlich genannt worden.
Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel sind Bundessprecher.
Sie sagen:
Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht geholfen.
Darum geht die Partei jetzt zum Bundesverfassungsgericht.
Die Partei will sich und ihre Mitglieder schützen.
Sie spricht von „haltlosen staatlichen Beschimpfungen“.
Beschimpfungen bedeutet: Falsche und schlechte Aussagen über sie.
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Beschwerde.
Es schaut, ob die Entscheidungen rechtens sind.
Es prüft auch das Verfahren selbst.
Diese Entscheidung kann wichtig sein.
Sie kann den Umgang mit Parteien verändern.
Mehr Infos finden Sie auf der Website der AfD.
Die AfD hat auch eine Pressestelle für Fragen.
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
Sie kann große Folgen für die Politik haben.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Volksstimme
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Veröffentlicht am: Mo, 25. Aug um 14:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.