
AfD zieht vor das Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als „Verdachtsfall“ – Streit um Meinungsfreiheit und VerfassungsschutzAfD legt Verfassungsbeschwerde gegen „Verdachtsfall“-Entscheidung ein
Am 21. August 2025 reichte der AfD-Bundesverband eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht keine Revision im Verfahren zur Einstufung der Partei als „Verdachtsfall“ zuließ. Die AfD kritisiert vor allem die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW Münster und sieht Grundrechtsverletzungen, insbesondere bei der Meinungsfreiheit.
Parteisprecher betonen Rechtsstaatlichkeit
Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichnen den Schritt als notwendig, um die Partei und ihre Mitglieder vor staatlichen Vorwürfen zu schützen. Die AfD will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um sich gegen die Einstufung zu wehren.
Folgen für Verfassungsschutz und politische Debatte
Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Verfahren und Bewertungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Entscheidung könnte die zukünftige Rolle des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung politischer Parteien beeinflussen.