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Das Landgericht Berlin hat eine wichtige Entscheidung getroffen.
Es ging um die Bundesgeschäftsstelle der AfD.
Das Gericht sagt:
Die fristlose Kündigung des Mietvertrags war falsch.
Die AfD darf in den Räumen bleiben.
Die Klage auf Räumung wurde abgewiesen.
Kay Gottschalk ist stellvertretender Bundessprecher der AfD.
Er freut sich über das Urteil.
Er sagt:
Die Partei fühlt sich durch das Urteil bestätigt.
Sie will politisch und rechtlich aktiv bleiben.
Carsten Hütter ist Bundesschatzmeister der AfD.
Er nennt das Urteil einen wichtigen Erfolg.
Er sagt:
Der Umzug soll die Arbeit der Partei verbessern.
Das hilft bei zukünftigen rechtlichen und politischen Aufgaben.
Eine fristlose Kündigung beendet einen Vertrag sofort.
Es gibt keine Kündigungsfrist.
Das passiert nur bei großen Problemen im Vertrag.
Beim Mietvertrag kann das nur sein, wenn Regeln stark verletzt werden.
Eine ordentliche Kündigung beendet einen Vertrag mit Frist.
Die Frist steht im Vertrag oder Gesetz.
So wird das Vertragsverhältnis normal beendet.
Die AfD kann die aktuelle Geschäftsstelle weiter nutzen.
Das gilt bis zum Umzug in die neue Immobilie.
Die Partei bleibt aktiv auf politischen und rechtlichen Ebenen.
Bundesgeschäftsstelle
Eichhorster Weg 80
13435 Berlin
Für mehr Informationen lesen Sie die Datenschutzerklärung der AfD.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Volksstimme
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Veröffentlicht am: Heute um 07:22 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.