AfD darf Geschäftsstelle vorerst behalten
Landgericht Berlin weist Räumungsklage ab – Partei plant Umzug im nächsten JahrDas Landgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Mietvertrags der AfD-Bundesgeschäftsstelle als unberechtigt bewertet und die Räumungsklage abgewiesen. Die Partei akzeptierte zuvor bereits die ordentliche Kündigung. AfD-Vertreter sehen das Urteil als wichtigen Erfolg für den Rechtsstaat und kündigen den geplanten Umzug in eine neue Immobilie im kommenden Jahr an, um organisatorisch und rechtlich besser aufgestellt zu sein.