Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die AfD hat einen Streit mit dem Vermieter.
Es geht um die Räume in Berlin.
Der Vermieter wollte die Räume sofort kündigen.
Das Gericht hat die Kündigung abgelehnt.
Das bedeutet:
Das Gericht sagt:
Die vereinbarten Kündigungsfristen sind wichtig.
Der Vermieter darf nicht einfach früher kündigen.
Der Grund für die Kündigung war eine Wahlfeier.
Das reicht aber nicht für eine sofortige Kündigung.
Die AfD kann die Räume bis Ende 2026 nutzen.
Genau gesagt bis:
Danach muss die AfD ausziehen oder umziehen.
Sie kann aber auch vorher freiwillig ausziehen.
Kay Gottschalk ist AfD-Politiker.
Er freut sich über den Gerichtsbeschluss.
Er sagt, die Partei lässt sich nicht einschüchtern.
Die Arbeit der AfD geht weiter.
Das Urteil zeigt:
Verträge müssen eingehalten werden.
Politischer Druck darf keine Rolle spielen.
Auch andere Parteien können so geschützt werden.
Fristlose Kündigung:
Wenn man einen Vertrag sofort beenden will, ohne Wartezeit.
Sonderkündigungsrecht:
Das heißt: Man darf einen Vertrag früher beenden.
Aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Die AfD kann vorerst in den Räumen bleiben.
Ob sie bleibt oder früher umzieht, entscheidet die Partei.
Das zeigt die Zukunft.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Volksstimme
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 10:29 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.