AfD darf Geschäftsstelle in Berlin weiter nutzen

Gericht erklärt fristlose Kündigung für unwirksam – Mietvertrag gilt bis Ende 2026

AfD Geschäftsstelle in Berlin: Gericht erklärt fristlose Kündigung für unwirksam

Das Landgericht Berlin wies die fristlose Kündigung der AfD-Geschäftsräume zurück, sodass die Partei ihre Räumlichkeiten bis spätestens Ende 2026 weiter nutzen kann. Die Kündigungsfristen des Mietvertrags bleiben bestehen, eine sofortige Räumung ist nicht erforderlich. Damit setzt das Urteil ein wichtiges Zeichen für den vertraglichen Schutz politischer Parteien bei Mietverhältnissen.

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