AfD-Räumungsklage: Keine Einigung vor Gericht

Landgericht Berlin vertagt Urteil – AfD plant Umzug zur Stärkung ihrer politischen Position

Keine Einigung bei Güteverhandlung zur AfD-Räumungsklage

Am 19. September 2025 scheiterte vor dem Landgericht Berlin eine Einigung zwischen der AfD und dem Vermieter der Bundesgeschäftsstelle. Trotz eines als fair bezeichneten Vorschlags der Partei lehnte der Vermieter diesen ab.

Juristischer Fortgang und Parteienpositionen

Der Verkündungstermin des Urteils wurde auf den 26. September 2025 festgelegt. Die AfD sieht dem Urteil gelassen entgegen und plant bereits den Umzug ihrer Bundesgeschäftsstelle im kommenden Jahr.

Strategische Bedeutung des Umzugs

Der geplante Umzug soll die Infrastruktur der Partei im politischen Zentrum Berlins verbessern und die Oppositionsrolle stärken. Eine bessere Anbindung sowie die Stärkung zukünftiger Regierungsambitionen stehen im Fokus.

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