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Das Bundesamt für Verfassungsschutz schaut politisch aktive Gruppen an.
Das Amt prüft, ob sie gegen die Demokratie arbeiten.
Wenn eine Gruppe sehr extrem ist, nennt man das "rechtsextrem".
Die AfD hat eine solche Einstufung bekommen.
Das Wort heißt: "hochgestuft".
Die AfD ist dagegen rechtlich vorgegangen.
Sie will nicht mehr als "gesichert rechtsextrem" gelten.
Das Bundesamt hat gesagt: "Stopp!"
Bis das Gericht entscheidet, darf das Amt die AfD nicht mehr so nennen.
Das nennt man: "Stillhaltezusage".
Was bedeutet 'Stillhaltezusage'?
Die AfD sagt: "Wir haben gewonnen."
Sie ist froh, weil das Amt sie nicht mehr so nennen darf.
Sie klagt vor Gericht gegen die Einstufung.
Der Streit ist noch nicht vorbei.
Die politische Debatte bleibt spannend.
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Ende des Artikels.
Autor: Herold Volksstimme
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Veröffentlicht am: Sa, 10. Mai um 13:34 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.