Weniger Bürokratie für Tierärzte und Landwirte

Bundeskabinett beschließt Gesetzesänderungen zur Antibiotikameldung und Meldepflicht-Reduktion im Agrarsektor

Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen im Tierarzneimittel-, Apotheken- und Agrarstatistikgesetz beschlossen, um Bürokratie im Agrarsektor zu reduzieren. Wichtige Neuerungen sind die Verschiebung der Meldepflicht zum Antibiotikaverbrauch bei Haustieren auf 2029, die Ausweitung der Erfassung auf weitere Tierarten ab 2026 sowie eine Reduktion der Meldehäufigkeit ab 2027. Ziel ist die Entlastung von Tierärzten und Landwirten bei gleichzeitiger europarechtskonformer Umsetzung. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand um über 20 % senken und rund 800.000 Euro jährlich einsparen. Die Entwürfe gehen nun ins parlamentarische Verfahren.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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