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Die Bundesjustizministerin Hubig hat neue Pläne.
Diese Pläne betreffen Menschen mit Volksverhetzung.
Volksverhetzung bedeutet: Hass gegen Gruppen verbreiten.
Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird,
kann sein passives Wahlrecht verlieren.
Das ist das Recht, gewählt zu werden.
Das Wahlrecht soll bis zu fünf Jahre weg sein.
Das Ziel: Folgen zeigen bei Volksverhetzung.
Das passive Wahlrecht heißt:
Stephan Brandner von der AfD sagt:
Die neuen Regeln sind schlecht für die Demokratie.
Er meint, die Regierung will die Opposition schwächen.
Er sagt, das ist gefährlich und unfair.
Diese Pläne sind Teil einer großen Diskussion.
Die Regierung will die Demokratie schützen.
Die AfD sieht die Grundrechte bedroht.
Sie fürchten eine Einschränkung bei der Wahl.
Volksverhetzung bedeutet im Gesetz:
Das ist eine Straftat in Deutschland.
Die geplante Regelung kann viel verändern.
Es geht jetzt um die politische Diskussion.
Der Vorschlag wird im Parlament geprüft.
Wie es weitergeht, ist noch offen.
Die politische Meinung bleibt geteilt.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Heute um 13:16 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.