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Wahlrecht bei Volksverhetzung aussetzen?

Bundesjustizministerin Hubig will Kandidatenrechte einschränken – Debatte um Demokratie und Meinungsfreiheit entbrannt

Bundesjustizministerin Hubig plant, das passive Wahlrecht für bis zu fünf Jahre bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung auszusetzen. Die Opposition, allen voran AfD-Vertreter Stephan Brandner, kritisiert dies als Gefahr für die Demokratie und warnt vor einer politischen Instrumentalisierung. Während die Regierung das Vorhaben als Schutz gegen extremistische Äußerungen sieht, befürchten Kritiker eine Einschränkung demokratischer Rechte.

Begriffe im Überblick

  • Passives Wahlrecht: Das Recht, als Kandidat bei Wahlen antreten zu dürfen.
  • Volksverhetzung: Eine Straftat, die Hass gegen Teile der Bevölkerung fördert oder die Menschenwürde angreift.

Die Entscheidung über die Umsetzung der Vorschläge steht noch aus und wird in den parlamentarischen Beratungen intensiv diskutiert. Die Debatte reflektiert grundlegende Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz demokratischer Werte in Deutschland.

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