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Das Bundesministerium der Justiz will ein neues Gesetz machen.
Das Gesetz soll den Versorgungsausgleich bei Scheidungen ändern.
Versorgungsausgleich bedeutet:
Bei der Scheidung teilen sich die Ex-Partner ihre Rentenansprüche.
So bekommt jeder die Hälfte von den Renten, die während der Ehe entstanden sind.
Das neue Gesetz will dafür sorgen, dass alles gerecht passiert.
Auch Renten, die jemand vergessen hat, sollen nachträglich geteilt werden können.
Viele Frauen bekommen nach einer Scheidung wenig Rente.
Das passiert oft, wenn sie zu Hause die Familie betreut haben.
Der Versorgungsausgleich schützt vor Altersarmut.
Dr. Stefanie Hubig sagt:
„Das Gesetz funktioniert gut, aber wir verbessern es noch.
Wenn Renten vergessen werden, leidet oft der andere Ex-Partner.
Das wollen wir ändern und mehr Gerechtigkeit schaffen.
Alle Beiträge zur Familie zählen gleich, egal ob Arbeit oder Familie.“
Vergessene Renten nachträglich ausgleichen
Auch nach der Scheidung kann man Rentenansprüche noch teilen.
Der benachteiligte Partner bekommt dann die Hälfte der Rente.
Renten von Unternehmern einbeziehen
Unternehmer bekommen wie Arbeitnehmer einen Ausgleich ihrer Rentenansprüche.
Weitere Änderungen:
Eine Kommission mit Fachleuten hat die Vorschläge gemacht.
Dort arbeiten Richter, Anwälte und Berater zusammen.
Die Praxis fand die Vorschläge gut, aber es gab noch kein neues Gesetz.
Der Vorschlag wurde an Länder und Verbände geschickt.
Bis 6. März 2026 kann jede Person dazu ihre Meinung sagen.
Alle Meinungen sind auf der Website vom Ministerium zu sehen:
www.bmjv.de
Das neue Gesetz will:
So sollen geschiedene Menschen besser im Alter abgesichert sein.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Do, 5. Feb um 09:49 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.