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Versorgungsausgleich bei Scheidung wird reformiert

Neuer Gesetzentwurf ermöglicht nachträglichen Rentenausgleich und bezieht Unternehmeransprüche mit ein

Reform des Versorgungsausgleichs bei Scheidung geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versorgungsausgleich bei Scheidungen reformieren soll. Künftig können vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden. Zudem werden Rentenansprüche von Unternehmern künftig in den Ausgleich einbezogen, um mehr finanzielle Gerechtigkeit im Alter zu gewährleisten.

Kernpunkte der Reform

  • Nachträglicher Ausgleich vergessener Rentenansprüche für Ex-Partner
  • Einbeziehung kapitalorientierter Renten von Unternehmern
  • Vermeidung sogenannter Splitteranrechte zur Senkung von Verwaltungskosten
  • Klarstellung bei Kürzung der Witwenrente nach Tod des Ex-Ehegatten
  • Frühere gerichtliche Überprüfung des Versorgungsausgleichs möglich

Der Entwurf basiert auf Empfehlungen der Versorgungsausgleichskommission und wird bis zum 6. März 2026 öffentlich diskutiert. Ziel ist eine gerechtere Altersversorgung insbesondere für Frauen nach der Scheidung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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