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Das Bundestariftreuegesetz ist ein neues Gesetz.
Es soll für bessere Arbeitsbedingungen sorgen.
Das Gesetz gilt für öffentliche Aufträge.
Öffentliche Aufträge sind Arbeiten für den Staat.  
Nur Unternehmen, die Tarifvertrag einhalten,
sollten solche Aufträge bekommen.  
Tarifbindung heißt:
Ein Unternehmen muss Tarifverträge beachten.
Tarifverträge regeln Löhne und Arbeitszeiten.
Die Gewerkschaft ver.di will das Gesetz schnell.
Sie will keine Lockerungen oder Ausnahmen.
Besonders wichtig sind diese Punkte:
Das Gesetz gilt nur für Aufträge ab 50.000 Euro.
ver.di findet 50.000 Euro zu hoch.
Ein Drittel der Aufträge fällt sonst raus.
Viele Mitarbeiter würden keinen Schutz bekommen.
Es gibt Ausnahmen für die Bundeswehr und Sicherheit.
ver.di will, dass auch diese Bereiche gelten.
Tarifverträge sollen überall wichtig sein.  
Ja, es gibt andere Regeln für Aufträge.
Zum Beispiel: Vergabebeschleunigungsgesetz.
Das kann das Bundestariftreuegesetz schwächen.
ver.di will keine Überschneidungen oder Probleme.  
ver.di will noch mehr verbessern:
Frank Werneke sagt:
Tariflöhne und gute Arbeitsbedingungen müssen Pflicht sein.
Preisdumping darf es nicht geben.
Qualität und faire Bezahlung sind wichtig.  
Am 3. November 2025 gibt es eine Anhörung.
Der Bundestag bespricht das Gesetz.
Dann entscheidet die Politik über Änderungen.  
Die Diskussion ist sehr wichtig für Sie und alle Beschäftigten.
Sie können gespannt sein, wie es weitergeht.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: So, 2. Nov um 09:03 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.