Schwarzarbeit im Visier: Neuer Regierungsentwurf stärkt FKS

Digitale Prüfprozesse und erweiterte Befugnisse sollen illegale Beschäftigung effektiver bekämpfen

Modernisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 einen Regierungsentwurf beschlossen, der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärkt und die Digitalisierung der Prüfprozesse vorantreibt. Ziel ist eine effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und damit verbundener Kriminalität. Automatisierte Datenanalysen und erweiterte Befugnisse sollen die Ermittlungsmöglichkeiten deutlich verbessern.

Schwerpunkte und Maßnahmen

Die FKS erhält Befugnisse ähnlich der Polizei, etwa bei Telekommunikationsüberwachung, und wird in den polizeilichen Informationsverbund integriert. Risikoorientierte Prüfungen konzentrieren sich insbesondere auf Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios, wobei neu auch Friseur- und Kosmetikbranche besonders berücksichtigt werden. Arbeitgeber brauchen künftig eine Sofortmeldepflicht bei Neueinstellungen, Beschäftigte müssen Ausweispapiere mitführen.

Digitalisierung und Entlastung der Justiz

Papierbasierte Verfahren werden durch digitale Abläufe ersetzt, was vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet. Zudem kann die FKS eigenständig Verfahren zum Sozialleistungsbetrug durchführen, was die Justiz entlastet und Beschleunigung bei Strafverfahren bringt. Ein weiteres Zoll-Sicherheitspaket ist geplant, um die Bekämpfung von Finanz- und Zollkriminalität weiter zu verstärken.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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