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Am 29. Oktober 2025 hat der Sächsische Landtag eine wichtige Reform beschlossen.
Diese Reform betrifft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Das sind Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Die neue Regelung heißt 7. Medienänderungsstaatsvertrag.
Sie hat große Auswirkungen in ganz Deutschland.
Ein Staatsvertrag ist eine wichtige Vereinbarung.
Darauf einigen sich mehrere Bundesländer zusammen.
Sie bestimmen gemeinsame Regeln, zum Beispiel für den Rundfunk.
Die Bundesländer müssen dem Vertrag alle zustimmen.
Bei dieser Reform war Einstimmigkeit nötig.
Sachsen hat als letztes Bundesland zugestimmt.
So kann die Reform jetzt in Kraft treten.
Der Gewerkschafter Christoph Schmitz-Dethlefsen von ver.di sagt:
Die Länder sind nicht immer einig in der Finanzierung.
Die Politik erfüllt ihre Aufgaben nicht genug.
Die Reform bringt weniger Programmvielfalt.
Es gibt Verbote für Onlinetexte der Sender.
Das schränkt die Arbeit der Sender stark ein.
Weniger regionale und aktuelle Inhalte sind zu erwarten.
Beschäftigte verlieren möglicherweise Aufträge und Jobs.
Weniger Programme und weniger regionale Berichte.
Einschränkungen bei Online-Texten der Sender.
Weniger Arbeitsplätze durch Auftragseinbußen.
Sachsen will die Regeln zur „Presseähnlichkeit“ noch einmal prüfen.
Bis dahin liegt die Verantwortung bei den Sendern.
Sie sollen verhindern, dass der Rundfunk an Bedeutung verliert.
Außerdem sollen sie die Belastung der Mitarbeitenden senken.
Er informiert unabhängig, verlässlich und vielfältig.
Das ist wichtig für unsere Gesellschaft und Demokratie.
ver.di sieht jedoch, dass die Reform diesen Ansprüchen nicht genügt.
Bei Fragen wenden Sie sich an ver.di.
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein großer Schritt.
Ob sie gut oder schlecht für alle ist, zeigt die Zukunft.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Mi, 29. Okt um 18:11 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.