
Sachsen beschließt Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks
Kürzungen bei Programmvielfalt und Onlineangeboten sorgen für Kritik von ver.diReform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Sachsen beschlossen
Am 29. Oktober 2025 hat der Sächsische Landtag der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit dem 7. Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt, womit dieser bundesweit in Kraft treten kann. Die Einigung aller beteiligten Länder war Voraussetzung, um signifikante Änderungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio umzusetzen.
Kritische Bewertung durch ver.di
ver.di kritisiert die Reform insbesondere wegen erheblicher Kürzungen bei der Programmvielfalt und Beschränkungen für Onlinetexte, die die Sender in ihrer Arbeit einschränken und Beschäftigten Auftragsverluste drohen lassen. Trotz einer angekündigten Überarbeitung der Regelung zur „Presseähnlichkeit“ sieht ver.di die Sender in der Pflicht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk relevant und vielfältig zu halten.
Wesentliche Veränderungen im Überblick
- Reduzierte Programmvielfalt und regionale Berichterstattung
- Einschränkungen bei Onlinetexten der öffentlich-rechtlichen Sender
- Möglicher Arbeitsplatzabbau durch entfallende Aufträge
Die neue Regelung stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor große Herausforderungen, insbesondere im Kontext gesellschaftlicher und demokratischer Ansprüche an unabhängige Berichterstattung.