
Rundfunkbeitrag bleibt Pflicht – Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil
Gericht stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk und setzt klare Maßstäbe für ProgrammvielfaltBundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragspflicht für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag bestehen bleibt, solange das Gesamtprogramm über einen Zeitraum von zwei Jahren ein vielfältiges Angebot gewährleistet. Nur bei erheblichen Verstößen gegen den Vielfaltsauftrag ist eine Aussetzung denkbar. Das Urteil stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und weist politische Einflussnahme zurück.
Ausblick und Verfahren
Der Fall wird nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, mit möglicher Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts. Die umfassende Prüfung der Programmvielfalt soll künftig Leitlinien für die Rundfunkaufsicht entwickeln.