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Rundfunkbeitrag bleibt Pflicht – Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil

Gericht stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk und setzt klare Maßstäbe für Programmvielfalt

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragspflicht für öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag bestehen bleibt, solange das Gesamtprogramm über einen Zeitraum von zwei Jahren ein vielfältiges Angebot gewährleistet. Nur bei erheblichen Verstößen gegen den Vielfaltsauftrag ist eine Aussetzung denkbar. Das Urteil stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und weist politische Einflussnahme zurück.

Ausblick und Verfahren

Der Fall wird nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, mit möglicher Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts. Die umfassende Prüfung der Programmvielfalt soll künftig Leitlinien für die Rundfunkaufsicht entwickeln.

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