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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein neues Gesetz gemacht.
Es geht um das „Recht auf Reparatur“.
Das bedeutet: Sie können technische Geräte leichter reparieren lassen.
Das Gesetz gilt für:
Hersteller müssen Reparaturen einfacher und fairer machen.
Hersteller müssen Reparaturen ermöglichen:
Sie müssen Ersatzteile bereitstellen.
So können Sie Ihr Gerät länger nutzen.
Das schont die Umwelt und spart Geld.
Hersteller dürfen keine Tricks machen, die Reparaturen verhindern.
Zum Beispiel keine Software-Sperren.
Auch Drittanbieter können Reparaturen durchführen.
Das macht Reparaturen einfacher für Sie.
Die Gewährleistungsfrist ist die Zeit, in der Sie bei Fehlern Probleme melden können.
Normal ist diese Zeit zwei Jahre.
Wenn Sie eine Reparatur wählen, verlängert sich die Frist auf drei Jahre.
So haben Sie länger Schutz.
Dieses Gesetz will:
Produkte, die schwer oder gar nicht repariert werden können, gelten als „mangelhaft“.
Dann können Sie zum Beispiel Ersatz oder Geld zurück verlangen.
Das Gesetz basiert auf einer Regel aus der EU.
Bis zum 31. Juli 2026 muss Deutschland das Gesetz umsetzen.
Bis zum 13. Februar 2026 können Menschen ihre Meinung sagen.
Das Ministerium prüft alle Meinungen und informiert darüber.
Das Gesetz soll helfen:
So können Sie und viele andere Geräte länger nutzen.
Haben Sie Fragen oder wollen Sie Ihre Meinung sagen?
Sie können sich an das Bundesministerium wenden.
Das Recht auf Reparatur macht uns alle nachhaltiger.
So schützen wir unsere Natur und unseren Geldbeutel.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Heute um 09:41 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.