
Recht auf Reparatur: Neues Gesetz für langlebige Geräte
Hersteller müssen Ersatzteile bis zu zehn Jahre bereitstellen und Gewährleistung verlängert sich um ein JahrDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zum „Recht auf Reparatur“ für Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones vorgelegt. Hersteller müssen Reparaturen und Ersatzteile bis zu zehn Jahre nach Produktionsende bereitstellen und dürfen technische Sperren gegen Fremdreparaturen nicht einsetzen. Verbraucher profitieren bei Reparatur von einer um ein Jahr verlängerten Gewährleistungsfrist. Der Entwurf basiert auf einer EU-Richtlinie und befindet sich bis Februar 2026 in der Konsultationsphase.