KI generiertes Symbolbild
Foto: KI Symbolbild

Pflegemindestlohn steigt bis 2027 in zwei Schritten

Erhöhung um jeweils 2,6 % ab Juli 2026 und 2027 – Kritik an unzureichender Anpassung und Forderung nach fairer Bezahlung

Pflegemindestlohn steigt in zwei Schritten bis 2027

Die Pflegekommission hat eine zweistufige Erhöhung des Pflegemindestlohns beschlossen: Im Juli 2026 und Juli 2027 steigt der Mindestlohn jeweils um 2,6 Prozent. Die Anpassungen betreffen alle Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen, ausgenommen Krankenhäuser.

Kritik und Herausforderungen

Gewerkschaftsvertreterin Sylvia Bühler kritisiert, dass die Erhöhungen nicht an den TVöD heranreichen und somit Pflegekräfte abwandern könnten. Außerdem fordert sie mehr Transparenz bezüglich der Tariflohnpflicht und eine faire, leistungsgerechte Bezahlung.

Ausblick

Die Anpassungen gelten als Teilerfolg, doch die Auswirkungen auf die Arbeitsmarkt- und Versorgungssituation bleiben abzuwarten. Politik und Arbeitgeber sind nun gefordert, die Bezahlung transparenter und fairer zu gestalten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.