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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein neues Gesetz geplant.
Es geht um das Recht, die Vaterschaft anzufechten.
Das heißt: Ein Mann kann sagen, er ist nicht der Vater.
Das neue Gesetz beruht auf einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht sagte: Die alten Regeln sind nicht ganz richtig.
Das Gesetz soll die Rechte von allen bessern.
Dabei ist das Wohl des Kindes sehr wichtig.
Das Gesetz will das Abstammungsrecht ändern.
Folgende Punkte sind besonders wichtig:
Während eines Verfahrens kann kein anderer Mann Vater werden.
Nur der leibliche Vater darf sich melden.
So gibt es keinen „Wettlauf um die Vaterschaft“.
Das Anfechten der Vaterschaft wird geändert.
Dabei zählt das Alter des Kindes und der Zeitpunkt der Anfechtung.
Details:
Weitere Regelungen:
Erklärung:
Eine „sozial-familiäre Beziehung“ heißt: Das Kind lebt gemeinsam und gut mit dem Vater.
Es ist wichtig, ob der Vater wirklich wie ein Vater für das Kind da ist – nicht nur biologisch.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. April 2024 gesagt:
Das jetzige Gesetz verletzt das Recht der leiblichen Väter.
Das Gesetz muss bis 30. März 2026 geändert werden.
Bis dahin werden laufende Fälle auf Wunsch ausgesetzt.
Das Zwei-Eltern-Prinzip bleibt bestehen.
Das heißt: Ein Kind hat meistens zwei Elternteile.
Das wird so bleiben.
Auch wie der rechtliche Vater bestimmt wird, ändert sich nicht.
Das neue Gesetz wurde an wichtige Gruppen geschickt.
Diese Gruppen können bis 15. August 2025 ihre Meinung sagen.
Danach veröffentlicht das Ministerium die Ergebnisse im Internet.
Das neue Gesetz passt die Regeln an die heutige Zeit an.
Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit.
Alle Eltern und Kinder sollen davon profitieren.
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Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Fr, 4. Jul um 09:50 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.