Neues Vaterschaftsanfechtungsrecht geplant

Gesetzentwurf berücksichtigt Urteil des Bundesverfassungsgerichts und legt neue Fristen sowie Schutz des Kindeswohls fest

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Anfechtungsrecht der Vaterschaft durch leibliche Väter anpasst. Zentrale Neuerungen betreffen die Anerkennungssperre während laufender Verfahren sowie differenzierte Regelungen zur Anfechtung unter Berücksichtigung des Kindesalters und des Kindeswohls. Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Rechtslage teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sah.

Wesentliche Änderungen im Abstammungsrecht

  • Wettlauf um Vaterschaft wird durch Anerkennungssperre während Gerichtsverfahren verhindert.
  • Anfechtungen innerhalb der ersten sechs Monate nach Geburt grundsätzlich möglich, danach nur bei fehlender oder abgebrochener sozial-familiärer Beziehung.
  • Erweiterte Ausnahmen zugunsten des Kindeswohls und Regelungen zur Zustimmung bei Kindern ab 14 Jahren.

Verfassungsgerichtsurteil und Fristen

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 9. April 2024, dass das bisherige Recht die Grundrechte leiblicher Väter verletzt. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. März 2026 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin werden Anfechtungsverfahren auf Antrag ausgesetzt.

Ausblick

Der Entwurf wird bis 15. August 2025 öffentlich diskutiert. Die Reform wahrt das Zwei-Eltern-Prinzip und fokussiert auf die Stärkung von Grundrechten und Kindeswohl ohne grundlegende Systemänderungen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.