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Neues Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ab 2026

Bundesministerium diskutiert mit Branchenvertretern ĂĽber Umsetzung, Auslandsware und Fleisch-Downgrading

Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Branchenakteure im Dialog

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat mit Branchenvertretern über die Neugestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) gesprochen. Im Fokus standen die Einbeziehung ausländischer Ware, rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten und das sogenannte Downgrading von Fleisch, also die Vermarktung hochwertiger Fleischprodukte in niedrigeren Haltungsformen.

Kernpunkte und Ausblick

  • Verpflichtende Kennzeichnung ab 1. März 2026
  • Freiwillige Nutzung der fĂĽnf Haltungsformen bereits jetzt möglich
  • 36 Unternehmen aus Handel, Landwirtschaft, Tierschutz, Fleischwirtschaft und Gastronomie nahmen teil
  • Regierungsinterne PrĂĽfungen zur juristischen Umsetzung stehen aus

Der Austausch, den Bundesminister Alois Rainer als konstruktiv bewertete, soll eine rechtlich praxistaugliche und faire Kennzeichnung sicherstellen, die Transparenz für Verbraucher schafft und die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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