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Neues Mietrecht: Mehr Schutz für Mieter geplant

Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor – Deckelung von Indexmieten, Begrenzung von Kurzzeitverträgen und erweiterte Schonfristen

Bundesjustizministerium stärkt Mieterschutz

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf „Mietrecht II“ vorgelegt, der Mieterinnen und Mieter angesichts steigender Mieten besser schützen soll. Wesentliche Neuerungen betreffen die Deckelung von Indexmieten, die genaue Regelung von Möblierungszuschlägen, Kurzzeitmietvertragslängen sowie erweiterte Schonfristzahlungen. Die Reform ergänzt die Mietpreisbremse und zielt darauf ab, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und Umgehungen zu verhindern.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

  • Indexmieten dürfen in angespannten Gebieten höchstens um 3,5 % jährlich steigen.
  • Möblierungszuschläge müssen ausgewiesen und am Zeitwert orientiert sein, pauschal maximal 5 % der Nettokaltmiete.
  • Kurzzeitmietverträge werden auf sechs Monate begrenzt.
  • Schonfrist bei Kündigungen wegen Zahlungsrückständen wird auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet.
  • Modernisierungsmaßnahmen mit Mieterhöhungen bis 20.000 Euro können im vereinfachten Verfahren abgerechnet werden.

Verfahren und Ausblick

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände verschickt, die bis zum 6. März 2026 Stellungnahmen einreichen können. Die Rückmeldungen werden veröffentlicht. Der Gesetzentwurf ist Teil eines fortlaufenden Reformprozesses zur Stärkung des sozialen Mietrechts.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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