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Neues Maßnahmenpaket zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen

Bundesregierung stärkt Herdenschutz und ermöglicht regionales Wolfsmanagement bei wachsender Wolfspopulation

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen vereinbart. Zentrale Neuerung ist die Anpassung des Bundesjagdgesetzes, die präventiven Herdenschutz stärkt und ein regionales Wolfsbestandsmanagement ermöglicht. Damit sollen die Interessen von Tierhaltern und Naturschutz besser in Einklang gebracht werden.

Regionales Wolfsmanagement und Herdenschutz

Länder können in Gebieten mit hoher Wolfsdichte gezielt den Bestand regulieren, etwa wenn Herdenschutzmaßnahmen versagen. Herdenschutz wird finanziell unterstützt und weiterentwickelt, zudem sind besondere Schutzregeln für schwierige Weidegebiete vorgesehen. Ein unabhängiger Bericht an den Bundestag soll nach fünf Jahren die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.

Weiterhin Schutzstatus und Artenschutzvorgaben

Der Wolf bleibt nach EU-Artenschutzrecht geschützt, Handel mit Trophäen und die Zurschaustellung toter Tiere bleiben verboten. Obwohl die Population in Deutschland wächst, etwa 209 Rudel, bleiben die neuen Regelungen im Rahmen des günstigen Erhaltungszustands und ermöglichen einen ausgewogenen Umgang.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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