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Neues Gesetz zur Vermögensabschöpfung geplant

Bundesjustizministerium will zentrale Stellen für EU-weite Zusammenarbeit bis 2026 einrichten

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über strafrechtliche Vermögensabschöpfung vorgelegt. Ziel ist die Schaffung zentraler Abschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU. Die Umsetzung muss bis zum 23. November 2026 erfolgen, Stellungnahmen sind bis zum 16. Januar 2025 möglich. Parallel bereitet das Ministerium weitergehende Reformen des Vermögensabschöpfungsrechts vor.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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