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Neues Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung beschlossen

Bundeskabinett stärkt Rechte der Väter und stellt Kindeswohl in den Mittelpunkt

Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung beschlossen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter neu regelt und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Kernpunkte sind eine Annerkennungssperre während anhängiger Verfahren, differenzierte Anfechtungsregeln sowie eine verpflichtende Kindeswohlprüfung. Dabei wird besonders die sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater als entscheidender Leitfaktor berücksichtigt.

Gesetzliche Ziele und Ausblick

Die Reform zielt darauf ab, die Grundrechte der Väter zu stärken und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Bundesministerin Stefanie Hubig betont, dass die Änderungen einen wichtigen Schritt zu einem zeitgemäßen Abstammungsrecht darstellen, kündigt aber weitere Anpassungen in dieser Legislaturperiode an.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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