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Neues Gesetz stärkt Betriebsrenten

Bundeskabinett erleichtert bAV für KMU und Geringverdiener – digitale Sozialversicherungswahlen werden dauerhaft eingeführt

Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Geringverdienende zu verbessern. Das Gesetz erleichtert den Zugang zu Sozialpartnermodellen, erhöht Einkommen- und Höchstgrenzen für Förderungen und schafft bessere Renditechancen. Zudem wird die digitale Durchführung von Sozialversicherungswahlen dauerhaft eingeführt. Damit soll die Zusatzrente als ergänzende Säule zur gesetzlichen Rente gestärkt werden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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