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Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz beschlossen.
Das Gesetz schützt vor sogenannten Einschüchterungsklagen.
Einschüchterungsklagen sind Klagen, die gegen freie Meinungsäußerung gerichtet sind.
Sie wollen Menschen zum Schweigen bringen.
Betroffen sind oft Journalisten, Forscher und Organisationen.
Die EU hat eine Richtlinie gegen solche Klagen.
Das neue Gesetz setzt diese Richtlinie in Deutschland um.
So bekommen Gerichte mehr Möglichkeiten, um diese Klagen abzulehnen.
Diese Klagen haben oft keinen wirklichen Grund.
Der Zweck ist, kritische Meinungen zu stoppen.
Zum Beispiel:
Die Klagen sollen dazu führen, dass Betroffene schweigen.
Im Ausland heißen solche Klagen "SLAPP".
Das bedeutet: "Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung".
Das Gesetz gilt für Klagen mit Bezug zu mehreren Ländern.
Für Streits zwischen nur deutschen Parteien ändert sich nichts.
Eine Klage ist eine Einschüchterungsklage, wenn:
Gerichte müssen solche Fälle schnell bearbeiten.
Kläger können gezwungen werden, alle Kosten vorher zu zahlen.
Wer Recht bekommt, kann seine Anwaltskosten besser zurückfordern.
Gerichte können Täter mit extra Geldstrafen bestrafen.
Urteile sollen anonym im Internet veröffentlicht werden.
Das Gesetz passt auch andere Regeln an.
So funktionieren die Neuerungen bei allen Gerichten.
Der Begriff der Einschüchterungsklage bleibt bewusst offen.
Gerichte können so flexibel entscheiden.
Betroffene können ihre Rechte weiter gut schützen.
Gerichte prüfen alle Fälle genau.
In manchen Ländern gibt es viele Einschüchterungsklagen.
Diese schaden der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.
In Deutschland sind solche Klagen selten.
Aber wir wollen vorbereitet sein.
Das Gesetz hilft, Missbrauch von Gerichtsverfahren zu verhindern.
Gerichte können schon früh einschätzen, ob eine Klage einschüchternd ist.
Das Gesetz schützt Menschen, die kritisch sind.
Es schützt Journalismus, Wissenschaft und Engagement.
So bleibt die öffentliche Debatte frei und offen.
Gerichte erhalten neue Werkzeuge, um Meinungsfreiheit zu schützen.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium der Justiz.
Die Öffentlichkeit kann die Entwicklung genau beobachten und mitreden.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Mi, 10. Dez um 14:09 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.