
Neues Gesetz gegen Einschüchterungsklagen beschlossen
Bundeskabinett stärkt Schutz der Meinungsfreiheit durch schnellere Verfahren und KostensicherheitDas Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz vor missbräuchlichen Einschüchterungsklagen (sogenannte SLAPP) mit grenzüberschreitendem Bezug stärkt. Ziel ist es, Meinungsfreiheit und demokratische Debatten zu schützen, indem Gerichte Klagen schneller prüfen und abweisen können. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem ein Beschleunigungsgebot, Prozesskostensicherheit sowie erweiterte Kostenerstattungen für Beklagte. Die Regelungen setzen die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in deutsches Recht um und sollen verhindern, dass kritische Stimmen durch rechtliche Einschüchterung mundtot gemacht werden.