Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.

Das Bundesministerium der Justiz hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
Das Ziel ist, Verbrechen im Internet besser aufzuklären.
Dafür sollen Internetanbieter mehr Daten speichern.
So sollen Täter schwerer entkommen können.
Internetanbieter müssen bald IP-Adressen speichern.
Eine IP-Adresse ist eine Zahlenfolge, die Ihr Gerät im Internet hat.
Damit können Ermittler den Nutzer finden.
Diese Daten sollen für drei Monate gespeichert werden.
Andere Daten, wie Standort oder Telefonzahlen, dürfen nicht gespeichert werden.
Nur in besonderen Fällen und mit richterlicher Erlaubnis ist mehr erlaubt.
Wichtige Punkte sind:
Ohne diese Daten löscht der Anbieter sie oft schnell.
Dann können Ermittler keine Spuren mehr sichern.
Das neue Gesetz soll das verhindern.
Dr. Stefanie Hubig findet das Gesetz wichtig.
Sie sagt: „Kriminalität im Internet nimmt zu.
Zum Beispiel bei Kinderpornografie oder Online-Betrug.“
Sie versichert, dass die Rechte der Menschen geschützt bleiben.
Die Privatsphäre und persönliche Daten sollen sicher sein.
Nur die nötigen IP-Adressen werden gespeichert.
Jetzt kann jeder zum Gesetzentwurf seine Meinung sagen.
Das geht bis zum 30. Januar 2026.
Das Ministerium veröffentlicht alle Antworten im Internet.
So will das Ministerium offen und transparent arbeiten.
Das neue Gesetz will helfen:
Sie können den Entwurf und weitere Infos auf der Website lesen.
Die Diskussion dazu ist noch offen.
So will Deutschland Internetkriminalität besser bekämpfen.
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 13:21 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.