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Neuer Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung sorgt für Diskussion

Bundesjustizministerium plant dreimonatige Speicherung zur besseren Strafverfolgung – Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz im Fokus

Neuer Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, Internetanbieter zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten, um die Strafverfolgung im digitalen Raum zu verbessern. Andere Verkehrsdaten wie Standortinformationen bleiben vielfach ausgenommen. Ergänzend können Ermittlungsbehörden anlassbezogen weitere Sicherungsanordnungen treffen.

Ministerin Hubig betont Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten

Dr. Stefanie Hubig unterstreicht die Notwendigkeit der Neuerungen, vor allem im Kampf gegen Online-Kriminalität wie Kinderpornografie und Betrug. Dabei soll die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleiben. Der Entwurf setzt auf eine ausgewogene Lösung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz.

Öffentliche Diskussion und weiteres Vorgehen

Der Gesetzentwurf wurde zur Verbands- und Länderanhörung bis 30. Januar 2026 veröffentlicht, um einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu ermöglichen. Die Stellungnahmen werden transparent auf der Website des BMJ bereitgestellt. Das Gesetz könnte eine langjährige Debatte abschließen, dessen Wirkung im Praxistest noch zu bewerten bleibt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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