Neue Nachhaltigkeitsberichte ab 2025 Pflicht
Bundesjustizministerium setzt EU-Richtlinie CSRD in deutsches Recht um – Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern betroffenDas Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die EU-Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht übernehmen soll. Ab 2025 müssen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten einen geprüften Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Der Entwurf sieht eine 1:1-Umsetzung vor, berücksichtigt aktuelle EU-Anpassungen und lädt bis 21. Juli 2025 zur Stellungnahme ein.