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Neue Haftungsregeln für E-Scooter geplant

Gesetzesentwurf sieht verschärfte Haftung für Halter und Fahrer vor – Schutz für Unfallgeschädigte soll verbessert werden

Gesetzesentwurf verschärft Haftung bei E-Scooter-Unfällen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, die Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen zu verschärfen. Halter, darunter Sharing-Anbieter, sollen künftig umfassender haften, auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung), während Fahrer bei vermutetem Verschulden in die Verantwortung genommen werden.

Steigendes Unfallgeschehen motiviert Gesetzesänderung

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist von 2019 (unter 600) bis 2024 (über 12.000) stark gestiegen. Damit einher geht ein Anstieg regulierter Drittschäden. Bundesministerin Hubig betont, dass Anbieter und Fahrer mehr Verantwortung übernehmen müssen, um Geschädigte besser zu schützen.

Verbesserter Schutz für Geschädigte und weitere Regelungen

Der Entwurf sieht eine verschuldensunabhängige Entschädigung vor, um Ansprüche auch bei unklarer Schuld leichter durchsetzen zu können. Die Haftungserweiterung gilt für alle Elektrokleinstfahrzeuge, ausgenommen Nutzfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Kraftfahrzeuge. Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung bleibt bestehen.

Verfahren

Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt; Stellungnahmen sind bis zum 16. Januar 2026 möglich und werden auf der BMJV-Website veröffentlicht.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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