Mehr Spielraum für Bremen und Saarland: Sanierungshilfengesetz angepasst

Bundeskabinett ermöglicht erweiterte Verschuldung bei gleichzeitig strengem Kontrollmechanismus und 100 Milliarden Euro Investitionspaket
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Das Bundeskabinett hat das Sanierungshilfengesetz geändert, um Bremen und dem Saarland erweiterte Verschuldungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Grundlage ist eine Änderung des Grundgesetzes, die einen einheitlichen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des BIP für alle Bundesländer festlegt.

Investitionsförderung und Schwerpunkte

Mit einem Investitionspaket von 100 Milliarden Euro sollen unter anderem Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit gestärkt werden. Wichtige Förderbereiche sind u. a. Verkehr, Energie, Forschung und Pflege.

Bedingungen für Bremen und Saarland

Die Kreditaufnahme bleibt für Bremen und das Saarland eingeschränkt, um eine kontrollierte Entschuldung sicherzustellen. Beide Länder müssen regelmäßig über den Schuldenabbau und die Einhaltung der Schuldenbremse berichten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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