Übersetzung in Einfache Sprache

Neues Gesetz für Opfer von Gewalt

Das Bundesministerium der Justiz macht ein neues Gesetz.

Das Gesetz hilft Opfern von Straftaten besser.

Besonders wichtig ist der Schutz bei:

  • Häuslicher Gewalt.
  • Sexualisierter Gewalt.

Das Ziel ist: Opfer bekommen mehr Hilfe im Strafverfahren.

Mehr Unterstützung für betroffene Opfer

Das Ministerium will die psychosoziale Prozessbegleitung stärken.

Psychosoziale Prozessbegleitung heißt:
Opfer bekommen Hilfe, die nicht nur rechtlich ist.
Sie erhalten Beratung und Unterstützung während des Prozesses.

Die Ministerin Stefanie Hubig sagt:
„Opfer brauchen viel Kraft im Strafprozess.
Der Staat muss sie gut unterstützen.
So können sie besser mit Angst umgehen.“

Was ändert sich bei der Prozessbegleitung?

Der Kreis der Menschen, die helfen dürfen, wird größer.

Wichtig sind diese Punkte:

  • Kinder und Jugendliche bekommen Hilfe automatisch.
    Sie brauchen keinen Antrag zu stellen.

  • Erwachsene müssen nicht mehr extra beweisen,
    dass sie besonders schutzbedürftig sind.

  • Wer schwere häusliche Gewalt erlebt,
    bekommt kostenlose Prozessbegleitung und einen Anwalt.

  • Gerichte und Polizei müssen Betroffene informieren,
    wenn eine Begleitung frei möglich ist.

  • Es gibt neue Regeln für das Verfahren,
    damit Begleiter besser arbeiten können.

  • Die Bezahlung für Begleiter wird erhöht.

Wer kann etwas zum Gesetz sagen?

Das Gesetz wurde an viele Gruppen geschickt.
Zum Beispiel an Länder und Verbände.

Sie können bis 16. Januar 2026 ihre Meinung sagen.

Alle Antworten werden im Internet veröffentlicht.

Mehr Strafen bei sexualisierter Gewalt

Das Ministerium will auch Strafen verschärfen.

Es geht um den Einsatz von K.-o.-Tropfen.
K.-o.-Tropfen betäuben Opfer und machen sie hilflos.

Ministerin Hubig sagt:
„Diese Taten sind besonders schlimm und gemein.
Opfer müssen besser geschützt werden.
Täter müssen harte Strafen bekommen.“

Was steckt hinter dem Gesetz?

Der Bundesgerichtshof sagt aktuell:
K.-o.-Tropfen sind kein „gefährliches Werkzeug“.

Das neue Gesetz will das ändern.

Es soll eine Mindeststrafe von 5 Jahren geben,
wenn Waffen oder gefährliche Mittel benutzt werden.

Wie geht es weiter?

Auch zu diesem Gesetz können Länder und Verbände bis 19. Dezember 2025 Stellung nehmen.

Die Rückmeldungen werden geprüft.
Dann entscheidet das Ministerium über das weitere Vorgehen.

Weitere Informationen

Hier finden Sie mehr zum Thema:

  • Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung
  • Infos zu Sexualverbrechen und Strafverschärfungen

Ende des Artikels.

Autor: Herold Politik

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Di, 9. Dez um 17:00 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Herold Politik
H
Herold Politik

Umfrage

Wie bewerten Sie die geplanten Gesetzesänderungen zur besseren Unterstützung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt?
Endlich ein starkes Signal für Opferschutz und konsequente Täterverfolgung!
Gut gemeint, aber reicht das wirklich aus, um Betroffene wirksam zu schützen?
Gefährliche Eingriffe in die Rechte der Beschuldigten – das geht zu weit!
Mehr Fokus auf Prävention wäre wichtiger als reine Strafverschärfung.
Psychosoziale Prozessbegleitung sollte für alle Opfer unabhängig von der Straftat verpflichtend sein.