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Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt geplant

BMJV will psychosoziale Prozessbegleitung ausweiten und härtere Strafen für K.-o.-Tropfen einführen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant einen Gesetzentwurf, der den Opferschutz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt deutlich verbessert. Insbesondere wird die psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet, um Betroffene während des Strafverfahrens stärker zu unterstützen. Zudem sieht eine weitere Initiative schärfere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexualstraftaten vor. Stellungnahmen zu beiden Entwürfen sind bis Jahresende 2025 bzw. Januar 2026 möglich.

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