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Das Landgericht Berlin traf heute eine wichtige Entscheidung.
Es ging um die Parteiräume der AfD-Bundesgeschäftsstelle.
Der Vermieter hatte die Räume fristlos gekündigt.
Fristlos heißt: Der Vertrag soll sofort enden.
Das Gericht sagt: Diese Kündigung war nicht richtig.
Die AfD darf die Räume weiter nutzen.
Das schafft Sicherheit für die nächsten Monate.
Das Gericht erklärt:
Kay Gottschalk spricht zur Entscheidung:
"Das Gericht bestätigt unsere Sichtweise.
Die fristlose Kündigung war unbegründet.
Wir akzeptieren die ordentliche Kündigung.
Politische Streitigkeiten gehören ins Parlament, nicht vor Gericht."
Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, sagt:
"Wir freuen uns über das Urteil.
Es zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert.
Gegner können uns nicht durch juristische Schritte stoppen."
Er kündigt an, dass die AfD im nächsten Jahr umzieht.
Die neue Immobilie wird besser sein.
So will die Partei für die Zukunft gut vorbereitet sein.
Das Landgericht hat den Versuch der fristlosen Kündigung abgelehnt.
Die AfD akzeptiert die ordentliche Kündigung.
Geplant ist:
Eine fristlose Kündigung beendet einen Vertrag sofort.
Es gibt keine Kündigungsfrist.
Das ist nur erlaubt bei sehr schweren Verstößen.
Die AfD blickt positiv in die Zukunft.
Im nächsten Jahr zieht die Bundesgeschäftsstelle um.
Dort soll sie besser arbeiten können.
Das Gericht hat mit dem Urteil den Streit beendet.
Politische Diskussionen sollen künftig im Parlament bleiben.
Weitere Infos gibt es hier:
Pressemitteilung im Original
Ende des Artikels.
Autor: Herold Politik
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Veröffentlicht am: Heute um 07:40 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.