Landgericht stoppt fristlose Kündigung der AfD-Bundesgeschäftsstelle

AfD darf bis zum geplanten Umzug im nächsten Jahr in den aktuellen Räumen bleiben – Urteil bestätigt rechtsstaatliche Prinzipien

Landgericht Berlin bestätigt Unrechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung gegen AfD-Bundesgeschäftsstelle

Das Landgericht Berlin hat die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses der AfD-Bundesgeschäftsstelle für unwirksam erklärt, während eine ordentliche Kündigung von der Partei akzeptiert wird. Die Entscheidung sichert der AfD den Verbleib in den aktuellen Räumen bis zum geplanten Umzug im kommenden Jahr. Die Parteiführung bezeichnet das Urteil als Bestätigung rechtsstaatlicher Prinzipien und kündigt eine organisatorische Neustrukturierung in einer neuen Immobilie an.

Hintergrund und Ausblick

  • Fristlose Kündigung: Sofortige Beendigung eines Vertrags ohne Einhaltung der Frist, nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig.
  • AfD plant Umzug der Bundesgeschäftsstelle ins eigene Gebäude im nächsten Jahr.
  • Urteil beendet den aktuellen juristischen Streit, politische Auseinandersetzungen sollen im Parlament stattfinden.

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