Insektenschutz im Zuckerrübenanbau: Notfallmaßnahmen gegen die Glasflügelzikade
Das BMEL genehmigt vorübergehende Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, um Ernteverluste und die Ausbreitung gefährlicher Erreger zu verhindernInsektenschutz im Zuckerrübenanbau
Das BMEL hat in Reaktion auf die zunehmende Bedrohung durch die Glasflügelzikade Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel beschlossen, um Ernteverluste zu verhindern und die Ausbreitung der bakteriellen Erreger einzudämmen. Die Maßnahmen gelten für 120 Tage im Zuckerrübenanbau und erfolgen nach behördlicher Anweisung. Die Bekämpfung zielt auf die Zikade ab, da eine direkte Behandlung der Bakterien derzeit nicht möglich ist.
Hintergrund der Gefahr
Die Glasflügelzikade überträgt die Erreger für die Krankheiten Stade Basses Richesses (SBR) und Stolbur, die zu erheblichen Ertragsverlusten bei Zuckerrüben führen. Mit dem milderen Klima verbreitet sich das Insekt zunehmend in Deutschland.
Maßnahmen und Zukunft
Neben temporären Zulassungen verfolgt das BMEL einen ganzheitlichen Ansatz, darunter Forschung, Monitoring und Abstimmung mit der EU. Ziel ist, die Schädlingsbekämpfung nachhaltig zu verbessern und zukünftige Risiken zu minimieren.
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