Härteres Vorgehen gegen Geldautomatensprenger beschlossen

Neues Gesetz sieht bis zu 15 Jahre Haft und erweiterte Ermittlungen bei Sprengstoffkriminalität vor

Neues Gesetz gegen Geldautomatensprenger und Sprengstoffkriminalität

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der härtere Strafen für Geldautomatensprenger vorsieht und die Strafverfolgung bei sprengstoffbezogenen Straftaten verbessert. Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse, inklusive Telekommunikationsüberwachung, sollen organisierte Täterstrukturen besser bekämpfen. Zudem werden bereits Versuche und privater Umgang mit illegalen Sprengstoffen strafbar gemacht.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.